Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer (nachfolgend DT genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber das erstellte Angebot akzeptiert und ihnen nicht unverzüglich widerspricht.

1 ) Urheberrecht und Nutzungsrechte

1 ) Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von DT weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2.
Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber DT eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3.
DT überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. DT bleibt in jedem Fall, auch wenn DT das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.4.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen DT und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5.
DT hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, DT eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von DT, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

1.6.
Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von DT sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.7.
Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von DT.

1.8.
Über den Umfang der Nutzung steht DT ein Auskunftsanspruch zu.

2 ) Vergütung

2 ) Vergütung

2.1.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

2.2.
Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann DT Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

2.3.
Erfolgt die Auftragserteilung mittels eines Angebotes sind 50% des Nettobetrages zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vor Auftragsbeginn zu zahlen. Die Restzahlung hat nach der Fertigstellung des Auftrages zu erfolgen.

2.4.
Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.5.
Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet DT eine Abschlagsvergütung.

2.6.
Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Vergütungsempfehlungen des BDG (Bund Deutscher GrafikDesigner).

2.7.
Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

2.8.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.

2.1.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

2.2.
Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann DT Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

2.3.
Erfolgt die Auftragserteilung mittels eines Angebotes sind 50% des Nettobetrages zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vor Auftragsbeginn zu zahlen. Die Restzahlung hat nach der Fertigstellung des Auftrages zu erfolgen.

2.4.
Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.5.
Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet DT eine Abschlagsvergütung.

2.6.
Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Vergütungsempfehlungen des BDG (Bund Deutscher GrafikDesigner).

2.7.
Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

2.8.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.

3 ) Fremdleistungen und Nebenkosten

3 ) Fremdleistungen und Nebenkosten

3.1.
DT ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, DT hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von DT abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, DT im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

3.3.
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

3.4.
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und / oder dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.

3.1.
DT ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, DT hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von DT abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, DT im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

3.3.
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

3.4.
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und / oder dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.

4 ) Eigentum, Rückgabepflicht

4 ) Eigentum, Rückgabepflicht

4.1.
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind DT spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2.
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

4.3.
Die gelieferte Waren (eigene oder fremde Warenlieferungen wie z.B. Druckprodukte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Designers (Eigentumsvorbehalt).

4.4.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung verbleiben die Nutzungsrechte beim -Urheber / dem Designer. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

4.1.
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind DT spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2.
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

4.3.
Die gelieferte Waren (eigene oder fremde Warenlieferungen wie z.B. Druckprodukte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Designers (Eigentumsvorbehalt).

4.4.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung verbleiben die Nutzungsrechte beim -Urheber / dem Designer. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

5 ) Herausgabe von Daten

5 ) Herausgabe von Daten

5.1.
DT ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass DT ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2.
Hat DT dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von DT verändert werden.

5.3.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4.
DT haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von DT ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

5.5.
DT liefert grundsätzlich keine offenen Daten an den Kunden. Daten werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, im PDF-Format versandt.

5.1.
DT ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass DT ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2.
Hat DT dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von DT verändert werden.

5.3.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4.
DT haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von DT ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

5.5.
DT liefert grundsätzlich keine offenen Daten an den Kunden. Daten werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, im PDF-Format versandt.

6 ) Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6 ) Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1.
DT legt dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. Nach Vorlage der Daten ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen zur Abnahme verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Nach der Korrekturphase gilt das Werk vom Auftraggeber als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

6.2.
Nach der Freigabe erstellt DT die Reinzeichnung und finalen Druckdaten.

6.3.
Soll DT die Produktionsüberwachung durchführen, schließen DT und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt DT die Produktionsüberwachung durch, entscheidet DT nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

6.4.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber DT zehn einwandfreie Muster unentgeltlich, bei kleineren Auflagen eine Mindestmenge von 2%.

6.1.
DT legt dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. Nach Vorlage der Daten ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen zur Abnahme verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Nach der Korrekturphase gilt das Werk vom Auftraggeber als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

6.2.
Nach der Freigabe erstellt DT die Reinzeichnung und finalen Druckdaten.

6.3.
Soll DT die Produktionsüberwachung durchführen, schließen DT und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt DT die Produktionsüberwachung durch, entscheidet DT nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

6.4.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber DT zehn einwandfreie Muster unentgeltlich, bei kleineren Auflagen eine Mindestmenge von 2%.

7 ) Pflichten des Auftraggebers

7 ) Pflichten des Auftraggebers

7.1.
Der Auftraggeber stellt DT die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zur Verfügung. DT ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte inhaltlich oder funktional zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung des Auftrages verfolgten Zweck zu erreichen.

7.2.
Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotos, Grafiken und Tabellen.

7.3.
Der Auftraggeber spricht DT von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an den Designer – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

7.1.
Der Auftraggeber stellt DT die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zur Verfügung. DT ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte inhaltlich oder funktional zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung des Auftrages verfolgten Zweck zu erreichen.

7.2.
Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotos, Grafiken und Tabellen.

7.3.
Der Auftraggeber spricht DT von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an den Designer – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

8 ) Termine, Fristen und Leistungshindernisse

8 ) Termine, Fristen und Leistungshindernisse

8.1.
Ist für die Leistung von DT die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Die im Angebot / Kostenvoranschlag veranschlagte Zeit für die Fertigstellung des Auftrags beginnt erst, wenn alle Daten vom Kunden eingegangen sind.

8.2.
Soweit DT seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für DT unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für DT keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

8.3.
Werden vom Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben oder nicht im Angebot erfasst sind so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

8.4.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann DT eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

8.1.
Ist für die Leistung von DT die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Die im Angebot / Kostenvoranschlag veranschlagte Zeit für die Fertigstellung des Auftrags beginnt erst, wenn alle Daten vom Kunden eingegangen sind.

8.2.
Soweit DT seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für DT unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für DT keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

8.3.
Werden vom Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben oder nicht im Angebot erfasst sind so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

8.4.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann DT eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

9 ) Haftung

9 ) Haftung

9.1.
DT haftet nur für Schäden, die DT selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

9.2.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

9.3.
Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

9.4.
DT haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

9.5.
Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei DT geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

9.6.
Soweit DT auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet DT nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

9.7.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an DT, stellt er DT von der Haftung frei.

9.1.
DT haftet nur für Schäden, die DT selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

9.2.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

9.3.
Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

9.4.
DT haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

9.5.
Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei DT geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

9.6.
Soweit DT auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet DT nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

9.7.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an DT, stellt er DT von der Haftung frei.

10 ) Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10 ) Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1.
Im Rahmen des Auftrags besteht für DT Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

10.2.
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.

10.3.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann DT eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann DT auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

10.4.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an DT übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber DT im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.1.
Im Rahmen des Auftrags besteht für DT Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

10.2.
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.

10.3.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann DT eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann DT auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

10.4.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an DT übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber DT im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11 ) Schlussbestimmungen

11 ) Schlussbestimmungen

11.1.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von DT als Gerichtsstand vereinbart.

11.2.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

Stand 06 / 2021

11.1.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von DT als Gerichtsstand vereinbart.

11.2.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

Stand 06 / 2021

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